Der Jugend-Check ist ein Prüf- und Sensibilisierungsinstrument. Es soll die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren sichtbar machen. Die standardisierte Methodik des Jugend-Checks wurde im Vorfeld durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) in Kooperation mit einer Workshopgruppe entwickelt, in der das Bundesjugendministerium eng mit dem Deutschen Bundesjugendring, dem Bundesjugendkuratorium, dem Deutschen Jugendinstitut, der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ und uns als Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ zusammen arbeitet. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Jugendstrategie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die Forderung nach einem Jugend-Check als wirksames Sensiblisierungs-und Prüfinstrument für jugendgerechte Politik entspricht einem Grundsatz Eigenständiger Jugendpolitik:
„Bei allen Gestaltungsprozessen unserer Gesellschaft sind die Belange junger Menschen zu berücksichtigen und mitzudenken.“
Kompetenzzentrum Jugend-Check
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) wurde am 1. August 2017 zur Weiterentwicklung und Durchführung des „Jugend-Checks“ in Berlin gegründet. Der Jugend-Check ist ein wichtiger Bestandteil der Jugendstrategie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Prüf- und Sensibilisierungsinstrument soll die Auswirkungen geplanter Gesetzesvorhaben auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren sichtbar machen. Dadurch soll die politische Aufmerksamkeit für die Lebenslagen und Belange junger Menschen gesteigert werden.
Das KomJC ist ein vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) durchgeführtes Projekt, das vom BMFSFJ zunächst für zwei Jahre gefördert wird.
Prüfen und sensibilisieren
Die möglichen Auswirkungen von geplanten Gesetzen auf die Lebenslagen junger Menschen sollen systematisch und detailliert erfasst werden. Dazu hat eine Workshopgruppe aus jugendpolitischen Expertinnen und Experten in Zusammenarbeit mit dem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) eine standardisierte Methodik für den Jugend-Check entwickelt. So sollen beabsichtigte Wirkungen und nicht beabsichtigte Nebenwirkungen einzelner Vorhaben auf Gruppen junger Menschen aufgezeigt werden. Geprüft wird anhand von sechs Lebensbereichen und elf Wirkdimensionen. Die Ergebnisse werden in Jugend-Checks dargestellt. Diese werden durch das BMFSFJ im Zuge von Ressortabstimmungen weitergegeben. Die Erkenntnisse werden im Verlauf der parlamentarischen Beratung auf der Webseite des KomJC veröffentlicht. Die Methodik des Jugend-Checks wird kontinuierlich reflektiert und weiterentwickelt.
Neben der Prüfung von Gesetzesvorhaben verfolgt das KomJC das Ziel, Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit für eine jugendgerechte Gesetzgebung zu sensibilisieren. Dazu werden Austausch und Zusammenarbeit mit politischen Institutionen auf Bundes- und Landesebene, mit der Zivilgesellschaft und der Fachöffentlichkeit angestrebt. Das KomJC wird Beratung für interessierte Institutionen sowie Akteurinnen und Akteure zum Thema Jugend-Check anbieten. Darüber hinaus wird eine verbindliche Verankerung des Jugend-Checks angestrebt.
Beteiligen und weiterentwickeln
Der Jugend-Check ist kein Beteiligungsinstrument und soll nicht als Ersatz für jugendpolitische Beteiligung verstanden werden. Er dient der Information und Sensibilisierung politischer Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, damit Auswirkungen auf junge Menschen in Gesetzgebungsprozessen und öffentlichen Debatten im Blick behalten werden. Dadurch werden jugendpolitische Beteiligungsprozesse nicht infrage gestellt, sondern ergänzt.
Die Weiterentwicklung des Jugend-Checks soll jedoch unter Einbeziehung junger Menschen erfolgen. So wird das Prüfinstrument durch die Mitwirkung junger Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache geschärft. Dazu fand Ende Mai 2018 in Berlin das „jugend-audit #1 – Was checkt der Jugend-Check?“ statt. Weitere Veranstaltungen sind im Frühjahr 2019 geplant.
Über neu veröffentlichte Jugend-Checks kann man sich über ein E-Mail-Abonnement informieren lassen.
Onlinepräsenz
Die Onlinepräsenz des KomJC mit weiteren Informationen finden Sie unter www.jugend-check.de.
Kontakt
Kompetenzzentrum Jugend-Check
Anja Kettgen-Hahn (Geschäftsführung)
info@jugend-check.de
Friedrichstraße 63
10117 Berlin
Aktuelle informationen
Erster Bericht des Kompetenzzentrums Jugend-Check veröffentlicht
Das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) hat seinen ersten Bericht vorgelegt und wirft einen Rückblick auf das erste Jahr seit seinem Bestehen. Eine wichtige Erkenntnis: Das Prüfinstrument Jugend-Check funktioniert!
Jugend ist relevant! Interview mit Ioana Nescovici zum jugend-audit #1
Ioana Nescovici ist Jugendparlamentarierin aus Trier, einer der Referenzkommunen im Prozess "Jugendgerechte Kommune". Neben ihrem Engagement für Jugendthemen in Trier und Rheinland-Pfalz war sie im Mai 2018 als Teilnehmerin beim jugend-audit #1 in Berlin dabei. Im Interview schildert sie ihre Sicht auf die Ergebnisse der Veranstaltung und wirft einen Blick in die Zukunft: Was könnte der Jugend-Check im besten Falle alles erreichen?
Den Jugend-Check checken: Interview mit Immanuel Benz zum jugend-audit #1
Im Mai 2018 fand das jugend-audit #1 in Berlin statt, das als Beteiligungsveranstaltung jungen Menschen aus ganz Deutschland die Möglichkeit bot, das Prüfraster des Jugend-Checks zu überprüfen und aus der Sicht ihrer Lebenswelten heraus zu verbessern. Immanuel Benz, Leiter des Kompetenzzentrums Jugend-Check, berichtet von der Veranstaltung und davon, wie es nun mit dem Jugend-Check nach diesen ersten Rückmeldungen weitergeht.
Der Jugend-Check: Ein Instrument für eine jugendgerechte Gesetzgebung
Die Belange junger Menschen werden häufig politisch kaum berücksichtigt. Der 15. Kinder- und Jugendbericht spricht in diesem Zusammenhang auch von der „Leerstelle Jugendpolitik“ (15. KJB, S. 41). Trotzdem wirken sich Gesetze aus allen Politikfeldern auf junge Menschen aus. Manchmal ist das beabsichtigt, häufig haben Gesetze aber auch nicht-beabsichtigte ‚Nebenwirkungen‘ auf junge Menschen. Das kann auch dann der Fall sein, wenn Gesetze gar nicht explizit junge Menschen im Blick haben. An dieser Stelle setzt der Jugend-Check an.
Was ist der Jugend-Check? Ein Film klärt auf.
Was genau wird bei einem Jugend-Check geprüft? Ein Erklärfilm gibt jetzt einen Einblick in die Prüfung von Gesetzesvorhaben der Bundesregierung durch den Jugend-Check. In 90 Sekunden wird anschaulich erklärt, wie der Jugend-Check, dessen Entwicklung bereits im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode vereinbart wurde, einen Beitrag zu guter Gesetzgebung leistet – indem er als Prüf- und Sensibilisierungsinstrument mögliche Auswirkungen auf die Lebenslagen junger Menschen sichtbar macht.
"Politik braucht den Jugend-Check!" Kompetenzzentrum Jugend-Check geht an den Start
Seit 1. August 2017 richtet das Bundesjugendministerium gemeinsam mit dem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) das „Kompetenzzentrum Jugend-Check“ ein. Zunächst soll es im Rahmen eines zweijährigen Projektes Regelungsentwürfe aller Bundesressorts prüfen und dazu Stellung nehmen. Neben dieser Prüffunktion berät und unterstützt das Kompetenzzentrum die für die Regelungsvorhaben federführenden Bundesministerien.
Informationsveranstaltung "Jugend-Check"
15.06.2016
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant gemeinsam mit der Koordinierungsstelle "Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft" eine Informationsveranstaltung zum "Jugend-Check". Diese wird am 15. Juni 2016 von 10:00 bis 13:30 Uhr im Bundespresseamt in Berlin stattfinden.
Diskussionspapier zur Entwicklung eines Jugend-Checks
18.12.2015
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht die Entwicklung eines Jugend-Checks, um Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den Interessen der jungen Generation zu überprüfen. Jetzt veröffentlichen die bislang beteiligten Expertinnen und Experten ein gemeinsames Diskussionspapier.
Erste Weichen gestellt: Die Entwicklung eines Jugend-Checks
21.04.2015
Die Entwicklung eines Jugend-Checks steht im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien. Mehrere Workshops haben mittlerweile stattgefunden. Wir berichten zu aktuellen Entwicklungen.
Niedersächsischer Landtag unterstützt Jugend-Check und Eigenständige Jugendpolitik
27.03.2015
Der niedersächsische Landtag hat mit einer Entschließung die Landesregierung dazu aufgefordert, die Einführung eines sogenannten Jugend-Checks auf Landesebene zu prüfen und den Prozess zur Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik zu unterstützen. Darüber hinaus unterstützt der Landtag die geplante Wiedereinrichtung des Landesjugendhilfeausschusses und des Landesjugendamts und er fordert eine Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen.