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"Politik braucht den Jugend-Check!" Kompetenzzentrum Jugend-Check geht an den Start

(c) Sven Brauers

Seit 1. August 2017 richtet das Bundesjugendministerium gemeinsam mit dem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer (FÖV) das „Kompetenzzentrum Jugend-Check“ ein. Zunächst soll es im Rahmen eines zweijährigen Projektes Regelungsentwürfe aller Bundesressorts prüfen und dazu Stellung nehmen. Neben dieser Prüffunktion berät und unterstützt das Kompetenzzentrum die für die Regelungsvorhaben federführenden Bundesministerien.

„Der Jugend-Check ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Vorhaben, dem wir mit unserem Institut für Gesetzesfolgenabschätzung eine starke Basis bieten“, so Prof. Dr. Jan Ziekow, Direktor des FÖV. Damit der Jugend-Check ressortübergreifend wirksam werden könne, müsse es interdisziplinär aufgestellt werden: „Wir werden das Kompetenzzentrum mit qualifiziertem Personal mit sozialwissenschaftlichem, juristischem, ökonomischen, pädagogischem sowie politik- und verwaltungswissenschaftlichem Sachverstand ausstatten.“ In einer Vorbereitungs- und Aufbauphase bis Dezember 2017 werde das Personal von derzeit drei auf sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt. Außerdem sollten bereits existierende Prüfkriterien weiter optimiert und eine entsprechende Software entwickelt werden. Ein weiterer erster Schwerpunkt des Kompetenzzentrums liege auf Information und Sensibilisierung für den Jugend-Check.

Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode betont Bundesjugendministerin Dr. Katarina Barley: „Ich möchte erreichen, dass das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt wird. Jugendliche können und wollen wählen.“ Zudem soll die bisherige Jugendstrategie des BMFSFJ zu einer Jugendstrategie der gesamten Bundesregierung weiter entwickelt und alle Ressorts eingebunden werden. „Schließlich gehören zum Leben von Jugendlichen und jungen Erwachsenen etwa auch Fragen der Stadtentwicklung, der digitalen Infrastruktur, der Mobilität, des Gesundheitswesens und natürlich auch der Finanzen.“

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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