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Jugend-Check

Erste Weichen gestellt: Die Entwicklung eines Jugend-Checks

Jugendlicher an Bushaltestelle

Die Entwicklung eines Jugend-Checks steht im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien. Mehrere Workshops haben mittlerweile stattgefunden. Wir berichten zu aktuellen Entwicklungen.

das Gemeinsame Ziel: ein wirksames Instrument

In den Workshops kommen das Bundesjugendministerium, der Deutsche Bundesjugendring, das Bundesjugendkuratorium, das Deutsche Jugendinstitut, die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ und wir als Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ zusammen.

Unser gemeinsames Ziel ist ein wirksames Instrument, das politische Vorhaben und Maßnahmen daraufhin überprüft, welche Auswirkungen sie auf die Lebenslagen junger Menschen haben. Dabei geht es um die Folgenabschätzung von Gesetzgebung ebenso wie darum, ob bzw. wie die Jugend im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren bzw. bei der Planung und Durchführung öffentlicher Vorhaben beteiligt wird. 

Neben der Prüf-Funktion soll der Jugend-Check auch einen Beitrag dazu leisten, Politik und Gesellschaft für Jugendgerechtigkeit zu sensibilisieren. Dazu sind verschiedene Aktivitäten denkbar, etwa Qualifizierungsmaßnahmen und eine Kampagne.

zwischen anspruch und anwendbarkeit: ergebnisse bis 2017

In den ersten Diskussionen ist deutlich geworden, dass es sehr herausfordernd wird, die richtige Balance zwischen hohem Anspruch und alltäglicher Anwendbarkeit des Jugend-Checks zu finden. Dennoch ist das Ziel klar, noch in der laufenden Legislaturperiode ein vorzeigbares Ergebnis für die Bundesebene zu präsentieren, welches dann spätestens ab Herbst 2017 zum Einsatz kommen kann. Es ist denkbar und gewollt, dass der Jugend-Check auch Anregungen für Länder und Kommunen gibt.

Transparent und nachvollziehbar: prüfkriterien des Jugend-Checks

Kernstück des Jugend-Checks sollen Kriterien bzw. Indikatoren sein, welche die Anwendung transparent und nachvollziehbar machen. Es besteht Einigkeit darin, dass es mit einem simplen „Haken an einem Gesetzesentwurf“ nicht getan ist. Derzeit werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wo und wie der Jugend-Check sinnvollerweise ansetzen kann – sicherlich werden verschiedene Module benötigt.

Zudem schauen sich die beteiligten Akteure vergleichbare Verfahren im In- und Ausland an, um aus bereits gemachten Erfahrungen mit Wirkungsfolgenabschätzungen zu lernen.

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