beteiligen, stärken, wertschätzen: Jugendpartizipation in der Jugendstrategie
13.06.2016
Junge Menschen sind von politischen Entscheidungen betroffen, haben aber nicht immer Einfluss auf diese. Jugendliche wollen jedoch mitgestalten, und zahlreiche Gesetze geben ihnen auch das Recht dazu. Ihre Positionen bereichern Politik und Gesellschaft, denn sie sind für ihre Lebenswelt die Expertinnen und Experten. In Zusammenarbeit mit Jugendlichen werden (insbesondere kommunale) Planungen und Entscheidungen innovativer und passgenauer.
Jugendbeteiligung – eine Win-Win-Situation für alle!
Mit Jugendbeteiligung bleibt oder wird eine Kommune der Jugend gerecht. Sie wird lebendiger und kreativer. Dieser Zugewinn an Lebensqualität steigert ihre Attraktivität insgesamt und kann, im Hinblick auf den demografischen Wandel, zum identitätsstiftenden Heimat- und Haltefaktor werden.
Beteiligung trägt außerdem zu einem gesunden Selbstbewusstsein und zur Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit bei. Jugendliche lernen, Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen zu übernehmen. Der Umgang mit Demokratie und ein daraus resultierendes Verantwortungsbewusstsein sind zentrale Voraussetzungen für politisches Interesse und bürgerschaftliches Engagement. Weitere gute Gründe sind hier zusammengefasst.
Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung
Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) garantiert in Artikel 12 das Kinderrecht auf Mitsprache und Beteiligung.
Das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sieht ebenfalls die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (innerhalb der öffentlichen Jugendhilfe) vor. Dies umfasst Entscheidungen der Kinder- und Jugendpolitik genauso wie Angelegenheiten der Jugendhilfe vor Ort und der Jugendhilfeplanung. Der Paragraph 12 des SGB VIII benennt zudem die Jugendverbände und deren Zusammenschlüsse als Interessensvertretungen junger Menschen.
Einige Bundesländer haben bereits landesrechtliche Vorschriften in ihren Kommunalverfassungen. Diese verankern ein Beteiligungsrecht von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlicher Verbindlichkeit. In Schleswig-Holstein beispielsweise müssen Jugendliche bei Planungen, die deren Interessen berühren, beteiligt werden. In Niedersachsen sollen Gemeinden Jugendliche einbeziehen - d.h. es reicht, wenn sie Verfahren dafür entwickeln, ohne letztlich darzulegen, wie sie die Belange Jugendlicher berücksichtigt haben. Andere Bundesländer hingegen haben bislang gar keine Vorschriften zur Jugendbeteiligung formuliert.
Trotz der rechtlichen Grundlagen für die Berücksichtigung jugendlicher Interessen fehlt es vielerorts an einer konsequenten Umsetzung kommunaler Jugendbeteiligung.
Auf dem Weg zur jugendgerechten Kommune
In den Kommunen, die sich im Rahmen der Jugendstrategie auf den Weg zu mehr Jugendgerechtigkeit gemacht haben, spielt die Entwicklung von Strategien für mehr Jugendbeteiligung eine zentrale Rolle. Die Mitwirkung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist ein handlungsleitendes Prinzip für den Prozess „Jugendgerechte Kommunen“. Die Koordinierungsstelle begleitet die Kommunen dabei, verschiedene Jugendbeteiligungsformate zu organisieren und durchzuführen sowie Jugendbeteiligungsstrukturen zu stärken oder zu etablieren. Jugendliche wirken an einer Ist-Stand-Analyse, Bedarfsfeststellung und Zielsetzung mit und sind im Netzwerk der lokalen Akteure vertreten. Für Jugendpartizipationsprojekte von Jugendlichen aus den Referenzkommunen stellt die Koordinierungsstelle jährlich jeweils 1.850,- € zur Verfügung.
Im Rahmen der kommunalen Prozesse für Jugendgerechtigkeit gibt es vor Ort viel zu tun. Aber auch der Blick in die anderen engagierten Städte, Gemeinden und Kreise lohnt sich für die Beteiligten – umso mehr, wenn die Jugendlichen sich im eigenem Raum begegnen und vernetzen können. Die Koordinierungsstelle ermöglicht dies durch Jugendworkshops, die die Unterschiedlichkeiten und Gemeinsamkeiten der Herkunftsstädte berücksichtigen. Auch an den Peer-Learning-Seminaren nehmen jeweils gemischte Teams aus Verantwortungsträgern und Jugendlichen aus allen Kommunen teil und bringen sich engagiert ein.
Partizipation als grundlegendes Element der Jugendstrategie
Das Bundesjugendministerium hat eine Broschüre zu Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen herausgegeben, die genaue Ansprüche für eine funktionierende Partizipation absteckt.
Eine Anforderung an alle Akteure, die sich mit Themen beschäftigen, die Jugendliche direkt oder indirekt betreffen, ist der wirkungsvolle Einbezug der Interessen, Sichtweisen und Anliegen von Jugendlichen. Die Umsetzung der Jugendstrategie 2015-2018 kann daher nur mit Jugendlichen gemeinsam gelingen.
Dementsprechend spiegelt sich der Anspruch an eine Jugendbeteiligung mit Wirkung auch in den anderen Einzelvorhaben der Jugendstrategie wider. So organisiert das Projekt Ichmache>Politik|Demografie Beteiligungsrunden und sammelt Forderungen und Meinungen für die AG „Jugend gestaltet Zukunft“ des Bundesjugendministeriums, welche im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung Handlungsempfehlungen für eine jugendgerechtere Demografiepolitik erstellt. Die Perspektiven der jungen Menschen fließen in diese Empfehlungen direkt ein.
Auch das Projekt jugend.beteiligen.jetzt wurde gestartet, um Wege zu Jugendbeteiligung im digitalen Raum zur Verfügung zu stellen, zu vermitteln und weiterzuentwickeln.
Der Jugend-Check soll auf Bundesebene installiert werden, um bei Gesetzgebungsverfahren die Jugendperspektive aufzuzeigen und für eine Berücksichtigung jugendlicher Interessen auf politischer Ebene zu sensibilisieren. Das Bundesjugendministerium entwickelt den Jugend-Check in enger Zusammenarbeit mit den Jugendverbänden und weiteren Partnern. Auch an der Weiterentwicklung des Jugend-Check sollen Jugendliche beteiligt werden.
Der Schwerpunkt des Innovationsfonds (im Kinder- und Jugendhilfeplan des Bundes) wurde 2014-2016 der Förderung Eigenständiger Jugendpolitik gewidmet. In diesem Sinne werden 42 Projekte unterstützt, die u.a. Möglichkeiten der Beteiligung erproben und mit Jugendlichen gemeinsam gestalten.
Die Einzelvorhaben der Jugendstrategie 2015-2018 werden auf einer Jugendkonferenz im Herbst 2016 von Jugendlichen aus ihrer Perspektive bewertet und weiterentwickelt. Diese Schärfung der Inhalte der Strategie soll sicherstellen, dass eine Politik von, für und mit Jugendlichen realisiert wird.
„Mit einer nachhaltigen Jugendbeteiligung kann eine Eigenständige Jugendpolitik selbst zu einem belebenden Element unserer Demokratie werden.“ - Leitlinien Eigenständiger Jugendpolitik
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