Förderung von regionalen Aktivitäten 2018
Im Rahmen der Werkstatt MitWirkung fördert der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) auch 2018 regionale Aktivitäten Dritter. Die Aktivitäten sollen politische Jugendbeteiligung ermöglichen oder anderweitig das Themenfeld „Politische Mitbestimmung junger Menschen“ bearbeiten. Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Aktivitäten sollen in die Arbeit des DBJR im Rahmen der Werkstatt MitWirkung einfließen (z.B. Workshops, Publikationen). Interessensbekundungen für 2018 sind bis zum 13. Dezember 2017 möglich.
Konkret könntet ihr...
- Jugend real mitwirken lassen: Realisiert eigene lokale/regionale Prozesse der politischen Mitbestimmung und Beteiligung junger Menschen.
- Neue Wege gehen: Beteiligung muss nicht immer bedeuten, dass junge Menschen bei „erwachsenen Prozessen“ mitlaufen. Überlegt, wie die vielfältigen Formen von Meinungsäußerungen junger Menschen Wirkung entfalten können und erprobt bzw. verstetigt besonders niedrigschwellige Formate von Jugendbeteiligung oder schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für die Mitwirkung spezielle Zielgruppen junger Menschen.
- Beteiligung nicht verpuffen lassen: Ihr habt Ergebnisse aus Jugendbeteiligungsprozessen, deren Wirkung ihr steigern wollt? Dann raus damit aus der Schublade, rein in die Öffentlichkeit und ran an die Entscheidungsträger_innen!
- Akteure an die Hand nehmen: Die Jugendlichen sind engagiert, die Rahmenbedingungen sind nicht schlecht, aber die Entscheider_innen aus Politik und Verwaltung müssen noch viel lernen? Entwickelt, erprobt, verwurzelt Aktivitäten zur Qualifizierung und Sensibilisierung für sie zum Thema Jugendbeteiligung und Selbstorganisation.
- Beteiligung politisch stärken: Entwickelt und erprobt jugendpolitische Lobbystrategien für verschiedene Formen von Jugendbeteiligung bis hin zur Selbstorganisation.
Wichtig zu wissen:
- Wir unterstützen euch gerne bei der Planung und freuen uns über einen engen Kontakt bis zum Abschluss eurer Aktivität.
- Für die regionalen Aktivitäten im Rahmen der Werkstatt MitWirkung stehen 2018 insgesamt 13.000 € (pro Aktivität maximal 4.500 €) zur Verfügung.
- Empfänger der Mittel können DBJR-Mitgliedsorganisationen und deren Gliederungen sowie weitere Träger sein (z.B. Jugendverbände, die nicht DBJR-Mitglied sind, Schülervertretungenen, Geflüchtetenselbstorganisationen, Kinder- und Jugendräte).
- Die geförderten Aktivitäten können frühestens am 1. Februar 2018 beginnen und müssen bis spätestens 30. September 2018 abgeschlossen sein. Die Abrechnung muss bis zum 15. November 2018
- Die Förderung erfolgt als Mittelweitergabe. Es gelten die Regeln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) und die dazugehörigen Nebenbestimmungen. Personalkosten können nicht gefördert werden.
- Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Aktivität müssen in einem schriftlichen Bericht festgehalten werden. Ein ergänzender mündlicher Bericht im Rahmen einer DBJR-Veranstaltung kann fakultativ erfolgen. Die Aktivitäten können in andere Veranstaltungen oder sonstige Aktivitäten der Träger integriert werden.
So funktioniert‘s:
- Ihr habt schon eine Idee? Dann meldet euch bei uns für weitere Absprachen! Ihr würdet gern etwas machen, aber wisst nicht was? Wir geben euch gern ein paar Tipps! Ihr habt noch nicht genau verstanden, was ihr machen könnt und/oder wie das abläuft? Fragt uns einfach!
- Nach der Beratung durch uns, fasst ihr eure Idee einfach in einer kurzen Skizze inklusive Finanzansatz und Zeitplan zusammen und schickt diese bis spätestens 13. Dezember 2017 als Interessenbekundung an die DBJR-Geschäftsstelle (beteiligung@dbjr.de).
- Die Auswahl der geförderten Aktivitäten erfolgt auf Basis des Beteiligungsverständnisses des DBJR. Dabei steht die Frage von Selbstorganisation und wirkungsvoller Mitbestimmung junger Menschen im Zentrum. Bei einer hohen Zahl von Interessenbekundungen kommen zudem die Vielfalt der Träger bzw. Zielgruppen junger Menschen sowie eine Vielfalt der Formate und Themen zum Tragen.
- Ihr erhaltet bis spätestens 10. Januar 2018 eine Rückmeldung zu eurer Interessenbekundung. Die Träger, deren Interessenbekundungen ausgewählt werden, müssen im Anschluss einen formalen Antrag an den DBJR stellen. Keine Sorge, dieser ist in der Regel nicht allzu aufwändig, sollte aber zeitnah geschickt werden. Erst danach gibt es das offizielle OK und ihr könnt mit eurer Aktivität loslegen!
Ansprechperson:
Judit Schoth
judit.schoth@dbjr.de
Telefon 030 400 40-440
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