Der Jugend-Check: Ein Instrument für eine jugendgerechte Gesetzgebung
Was ist der Jugend-Check?
Die Belange junger Menschen werden häufig politisch kaum berücksichtigt. Der 15. Kinder- und Jugendbericht spricht in diesem Zusammenhang auch von der „Leerstelle Jugendpolitik“ (15. KJB, S. 41). Trotzdem wirken sich Gesetze aus allen Politikfeldern auf junge Menschen aus. Manchmal ist das beabsichtigt, häufig haben Gesetze aber auch nicht-beabsichtigte ‚Nebenwirkungen‘ auf junge Menschen. Das kann auch dann der Fall sein, wenn Gesetze gar nicht explizit junge Menschen im Blick haben. An dieser Stelle setzt der Jugend-Check an. Er dient der Überprüfung von Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen. Die Überprüfung erfolgt mit wissenschaftlichen Methoden und nach einem standardisierten Raster. Das Prüfraster besteht aus sechs Lebensbereichen junger Menschen, in denen Auswirkungen jeweils anhand von elf Wirkdimensionen identifiziert werden. Der Jugend-Check wird vom Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) verantwortet.
Entwicklung des Jugend-Checks
Der Gründung des KomJC und der Durchführung von Jugend-Checks auf Bundesebene ging eine längere Entwicklungsphase voraus. Der Auftrag zur Entwicklung des Jugend-Checks wurde im Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags zwischen CDU/CSU und SPD formuliert. Dieser Auftrag wurde durch eine Workshopgruppe aus jugendpolitischen Expertinnen und Experten mit Unterstützung durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation (InGFA) umgesetzt. Im August 2017 nahm das Kompetenzzentrum Jugend-Check die Arbeit auf. Der Projektträger ist das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV), wo das KomJC am InGFA verortet ist. Im Rahmen der Jugendstrategie wird das KomJC durch das Bundesjugendministerium gefördert.
Prüfen und sensibilisieren
Das Ziel: Durch den Jugend-Check ist es möglich, konkrete Gesetze auf ihre Auswirkungen für junge Menschen zu überprüfen. Damit trägt der Jugend-Check zur Sensibilisierung für die Belange und Bedürfnisse junger Menschen bei: Langfristig soll so die ‚Leerstelle Jugendpolitik‘ immer kleiner werden.
Im Zuge der Ressortabstimmung leitet das Bundesjugendministerium dem KomJC Gesetzentwürfe zu. Nachdem das KomJC den Jugend-Check durchgeführt hat, wird dieser auf der Webseite www.jugend-check.de veröffentlicht. Zudem schickt das Bundesjugendministerium den Jugend-Check zusammen mit der eigenen Stellungnahme an das federführende Ressort. Damit besteht die Möglichkeit, die Erkenntnisse des Jugend-Checks im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Durch die Veröffentlichung werden Zivilgesellschaft, Politik und Medien in die Lage versetzt, die Ergebnisse des Jugend-Checks zu nutzen.
Die Prüfung erfolgt dabei immer differenziert nach Gruppen junger Menschen – denn junge Menschen sind divers. Daher wird im Zug des Jugend-Checks auch immer überprüft, welche Gruppen junger Menschen wie betroffen sein könnten. Sind vor allem Jugendliche oder junge Erwachsene betroffen, machen Geschlecht oder Wohnort einen Unterschied oder betrifft es etwa Auszubildende eher als Studierende? So wurde beim Jugend-Check des Gesetzentwurfs zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten eine besondere Betroffenheit für diejenigen jungen Menschen festgestellt, für die mit der Neuregelung ein Familiennachzug erschwert oder verhindert wird. Der Jugend-Check des Gesetzentwurfs zur sogenannten Brückenteilzeit wiederum hat festgestellt, dass junge Menschen aller Geschlechter betroffen sein können. Besonders relevant ist die Regelung allerdings für junge Frauen, die deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten und oft gerne ihre Arbeitszeit erhöhen würden. Der Jugend-Check weist auf solche spezifischen Auswirkungen hin.
Beteiligen und weiterentwickeln
Der Jugend-Check ist kein Beteiligungsinstrument, sondern versteht sich als eine Ergänzung zu Beteiligungsformaten. Zur Weiterentwicklung und Überprüfung der Ergebnisse des Jugend-Checks nutzt das KomJC jedoch Beteiligungsveranstaltungen. Dabei geht es darum, die Perspektive und das Feedback von jungen Menschen in die Arbeit des KomJC einzubeziehen. Ende Mai fand daher das „jugend-audit #1 – Was checkt der Jugend-Check?“ in Berlin statt. 70 junge Menschen aus allen Bundesländern haben sich dabei mit dem Prüfraster des Jugend-Checks auseinandergesetzt und Feedback dazu gegeben. Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung des Prüfrasters ein und werden veröffentlicht.
In diesem Zusammenhang haben die Teilnehmenden auch deutlich gemacht, was ihnen für einen guten Jugend-Check wichtig ist und wie sie den Jugend-Check einschätzen:
„Der Jugend-Check ist das effektivste Instrument für uns Jugendliche, unsere Interessen in die aktuelle Politik einfließen zu lassen.“ Stimme aus dem jugend-audit #1
„Ohne #jugendcheck rennt euch die Jugend weg.“ Stimme aus dem jugend-audit #1
Mit Ioana Nescovici kommt in dieser Ausgabe des Onlinemagazins eine weitere Teilnehmerin des jugend-audit #1 im Interview zu Wort.
Unterstützung durch einen Fachbeirat
Begleitet und unterstützt wird das KomJC bei seiner Arbeit durch einen Fachbeirat. Dieser wurde im Mai 2018 berufen. Er setzt sich aus jugendpolitischen und wissenschaftlichen Expertinnen und Experten zusammen. Das KomJC steht außerdem im engen Austausch mit dem Referat 501 „Jugendstrategie, eigenständige Jugendpolitik“ des Bundesjugendministeriums.
Der Jugend-Check auf Länder- und Kommunalebene
Auch auf lokaler und regionaler Ebene gibt es bereits an einigen Orten Bestrebungen, einen Jugend-Check einzuführen. In der Kommune oder im Bundesland finden sich andere strukturelle Voraussetzungen und Aufgaben als auf Bundesebene. Daher lässt sich der Jugend-Check nicht eins zu eins übertragen. Die Erfahrungen und Erkenntnisse des KomJC bei der Entwicklung und Durchführung des Jugend-Checks liefern dafür aber wertvolle Anhaltspunkte. Für Austausch und Beratung steht das KomJC daher gerne zur Verfügung.
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