Verbindlich, förderlich, illusorisch? Handlungsansätze, um die "Belange der Jugend" zu berücksichtigen
21.04.2015
„Bei allen Gestaltungsprozessen unserer Gesellschaft sind die Belange junger Menschen zu berücksichtigen und mitzudenken.“ Das ist einer der Grundsätze der Eigenständigen Jugendpolitik, die in der neuen Jugendstrategie 2015-2018 „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ umgesetzt wird. Jetzt gilt es, Leitlinien und Grundsätze nicht mehr nur zu fordern, sondern auch mit Leben zu füllen.
Sollen die Belange junger Menschen bei allen gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen berücksichtigt werden, heißt das, dass ihre Interessen und Bedürfnisse nicht nur in den klassischen jugendpolitischen Bereichen wie außerschulische Bildung und Jugend(verbands)arbeit handlungsleitend sein dürfen.
Alle Akteure, deren Tun oder Unterlassen Auswirkungen auf die Lebenslagen der heutigen und der künftigen jungen Generation hat, müssen deren Interessen und Bedürfnisse mitdenken. Damit Politik und Verwaltung im Interesse junger Menschen handeln kann, müssen Informationen geteilt, Strukturen umgestaltet und Verbindlichkeiten geschaffen werden. Es braucht gemeinsame, weitreichende Strategien der relevanten Politikfelder. Dazu gehören insbesondere Jugend, Bildung, Soziales, Arbeitsmarkt, Familie, Inneres, Gesundheit, Wirtschaft, Verbraucherschutz, digitale Infrastruktur sowie Verkehr-/Bau-/Stadtentwicklung.
Belange der Jugend berücksichtigen: Handlungsansätze
Auf Bundesebene soll hier zum Beispiel der sogenannte Jugend-Check ansetzen. Die Entwicklung eines solchen Jugend-Checks als Prüf- und Sensibilisierungsinstrument für jugendgerechte Politik steht im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien. Es geht unter anderem darum, welche Auswirkungen einzelne Maßnahmen auf die Lebenslagen junger Menschen haben und ob beziehungsweise wie die Jugend im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren oder bei der Planung und Durchführung öffentlicher Vorhaben beteiligt wird.
Auch die Mitwirkung aller Bundesministerien in der AG „Jugend gestaltet Zukunft“ der Demografiestrategie der Bundesregierung birgt Chancen für mehr Abstimmung im Sinne jugendgerechter Demografiepolitik.
Darüber hinaus will das Bundesjugendkuratorium als Beratungsgremium der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode die jugendpolitischen Bezüge der einzelnen Ressorts analysieren. Auf dieser Grundlage wird es leichter sein, Vernetzungsmöglichkeiten für bislang getrennte Aktivitäten aufzuzeigen.
Initiativen und gute Beispiele für ressortübergreifende Jugendpolitik gibt es auch auf Landes- und kommunaler Ebene.
Neben Politik und Verwaltung sind aber auch viele weitere gesellschaftliche Partner gefragt. Auf der Hand liegen: die Jugend selbst; Schule und Jugendhilfe; Ausbildung und Hochschule; Zivilgesellschaft und Religionsgemeinschaften; Arbeitswelt und Wirtschaft; Medien und Wissenschaft. So wäre viel erreicht, wenn formale Bildungseinrichtungen nicht nur als Lern-, sondern auch als Lebensorte der Jugend verstanden würden und wenn Jugendhilfe wirklich allen Jugendlichen Angebote machte. Die Arbeitswelt könnte den Bedürfnissen der Jugend näherkommen, wenn sie in jungen Nachwuchskräften noch viel häufiger auch junge Persönlichkeiten erkennen würden. Und es würde einen großen Unterschied machen, wenn die Medien ein realistischeres, positiveres Bild von Jugend zeigten.
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