Jugendgerechte Kommunen: Aufruf zur Interessensbekundung
17.08.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Jahren wurde viel geredet über eine Neuausrichtung von Jugendpolitik in Deutschland. Unter dem Stichwort „Eigenständige Jugendpolitik“ ging es um einen Politikansatz, der die Interessen und Bedürfnisse aller jungen Menschen zwischen 12 und 27 Jahren in den Mittelpunkt gesellschaftlichen und politischen Handelns stellt. Mit der Jugendstrategie des Bundesjugendministeriums 2015-2018 erfolgt nun die Umsetzung unter dem Leitmotiv „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft”. Die Politik für Jugendliche wird ergänzt um eine Politik mit Jugendlichen und eine Politik von Jugendlichen.
Eine besonders wichtige Rolle spielt die kommunale Ebene, die räumlich und politisch den jugendlichen Lebenswelten am nächsten ist. Von Herbst 2015 bis Sommer 2018 wird die Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ insgesamt 16 Kommunen auf ihrem Weg zu mehr Jugendgerechtigkeit begleiten. Das zentrale Ziel ist, die Interessen und Bedarfe junger Menschen als handlungsleitende Größe in der Kommunalpolitik zu verankern. Dafür kann es nicht das eine, richtige Modell geben, sondern jede Kommune benennt ihre eigenen Ziele und beschreitet ihren eigenen Weg. In einem gemeinsamen Peer-Learning-Prozess werden diese Kommunen auch Gelegenheit haben, voneinander zu lernen.
Der Aufruf zur Interessensbekundung richtet sich an Kommunen, die sich auf den Weg zu mehr Jugendgerechtigkeit machen wollen. Dem Aufruf zu entnehmen sind die Ziele und geplante Prozesse, die Angebote der Koordinierungsstelle, die Teilnahmebedingungen, Informationen zum Auswahlverfahren sowie ein Zeitplan für das gesamte Vorhaben. Nach der Auswahl werden die beteiligten Kommunen zur Teilnahme am Auftaktseminar am 25./26.11.2015 in Berlin eingeladen sowie über das weitere Vorgehen informiert.
Zur Interessensbekundung notwendig ist ein ausgefüllter Steckbrief (siehe Anlage dieses Schreibens) sowie ein Motivationsschreiben (max. drei Seiten). Darin soll auf die jugendpolitischen Herausforderungen und auf die Vorstellungen der Kommune vom gemeinsamen Prozess eingegangen werden. Die Gestaltung der Interessensbekundung ist über den Steckbrief und das Motivationsschreiben hinaus an keine Formalien gebunden, beigefügt werden können relevante jugendpolitische Materialien.
Die Interessensbekundung ist bis zum 25. September 2015 per Post und/oder E-Mail zu richten an die
Koordinierungsstelle "Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft"
c/o Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Mühlendamm 3, 10178 Berlin
E-Mail: info@jugendgerecht.de
Persönliche Ansprechpartnerin ist Frau Nadine Paffhausen (nadine.paffhausen@agj.de oder 030 400 40 217).
Ausführliche Informationen zur Eigenständigen Jugendpolitik, zur Jugendstrategie 2015-2018, zu den Einzelvorhaben und Akteuren sowie zur Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ finden Sie auf der Internetseite www.jugendgerecht.de.
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