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Interessenbekundungsverfahren für innovative Projekte gestartet

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Das Bundesjugendministerium hat das Interessenbekundungsverfahren für innovative Projekte in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gestartet. Gefördert werden Projekte in den Handlungsfeldern Politische Bildung, Kulturelle Bildung, Jugendverbandsarbeit, Internationale Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.

Eigenständige Jugendpolitik

Junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren sammeln wichtige Erfahrungen, probieren unterschiedliche Lebensentwürfe und stellen entscheidende Weichen für ihre Zukunft. Gleichzeitig hat die Gesellschaft hohe Erwartungen an sie. Jugendliche benötigen daher sowohl Unterstützung als auch Anerkennung sowie Räume und Zeiten, um sich zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln zu können. 

Dazu bedarf es einer Eigenständigen Jugendpolitik - ein Politikansatz, der junge Menschen in den Mittelpunkt ressortübergreifenden Handelns stellt. Das Bundesjugendministerium ergänzt damit seine Politik für Jugendliche um eine Politik mit Jugendlichen und eine Politik von Jugendlichen.

Projektförderung bis 2019

Zur Unterstützung dieses Prozesses werden im Rahmen des Kinder- und Jugendplanes als bundespolitischem Förderinstrument neue jugendpolitische Herangehensweisen ab 2017 erneut mit Hilfe konkreter Projektförderungen entwickelt und verstetigt.

Die Projekte können im 1. Quartal 2017 beginnen und bis Ende September 2019 gefördert werden. Die Förderung von überjährigen Projekten ist möglich. Die Interessenbekundung kann bis zum 15. Oktober 2016 per E-Mail an innovationsfonds@bmfsfj.bund.de eingereicht werden. Mehr Informationen zur Interessensbekundung gibt es im ausführlichen Aufruf (PDF) sowie ausschließlich per Mail an innovationsfonds@bmfsfj.bund.de . Eine telefonische Beratung ist leider nicht möglich.

Alle Formulare und weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesjugendministeriums.

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